Anmietung Räumlichkeiten/Turnhallen für außerschulische Tätigkeiten
Anmietung Räumlichkeiten
Bitte beachten Sie folgende Fälligkeiten:
- Gesuche um Benutzung über das ganze Schuljahr oder über mehr als einen Monat während der Schulzeit: innerhalb 15. Juli
- Gesuche um Benutzung während der Sommerferien: innerhalb 30. April
- Die Gesuchsformulare sowie die Benutzerordnung sind digital an die E-Mail-Adresse des Schulsprengels Bozen/Stadtzentrum (ssp.bozenstadt@schule.suedtirol.it) zu übermitteln. Was die Anbringung der Stempelmarke betrifft, sind entsprechende Abklärungen mit dem Schulsekretariat zu treffen.
- Die Befreiungen von der Benutzungsgebühr sind mit Art. 13 des DLH festgelegt und hängen mit der juridischen Natur des Antragstellers und/oder mit der Art der Tätigkeit zusammen. Die Eigentümerkörperschaft (Gemeinde) kann zudem weitere Befreiungen und Benützungsbedingungen festlegen.
- Bei den Ansuchen wird unterschieden zwischen Benutzung von Strukturen, die nicht sportlichen Tätigkeiten dienen (allgemeine Schulräume) und Benutzung von Turnhallen und Sportanlagen. Die Benutzung ist nur nach vorheriger Vereinbarung auch in der unterrichtsfreien Zeit vorgesehen.
- Gesuche für Tätigkeiten über das ganze Schuljahr, welche nicht termingerecht abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anmietung Schulturnhallen
Die Turnhallen der Schulen stehen für außerschulische Tätigkeiten ab 17:00 Uhr sowie während der schulfreien Zeit zur Verfügung
Ansuchen werden an die Gemeinde Bozen gestellt:
Nutzung von Schulturnhallen