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Anmietung Räumlichkeiten/Turnhallen für außerschulische Tätigkeiten

Anmietung Räumlichkeiten

Bitte beachten Sie folgende Fälligkeiten:

  • Gesuche um Benutzung über das ganze Schuljahr oder über mehr als einen Monat während der Schulzeit:   innerhalb 15. Juli
  • Gesuche um Benutzung während der Sommerferien: innerhalb 30. April

 

  • Die Gesuchsformulare sowie die Benutzerordnung sind digital an die E-Mail-Adresse des Schulsprengels Bozen/Stadtzentrum (ssp.bozenstadt@schule.suedtirol.it) zu übermitteln. Was die Anbringung der Stempelmarke betrifft, sind entsprechende Abklärungen mit dem Schulsekretariat zu treffen.
  • Die Befreiungen von der Benutzungsgebühr sind mit Art. 13 des DLH festgelegt und hängen mit der juridischen Natur des Antragstellers und/oder mit der Art der Tätigkeit zusammen. Die Eigentümerkörperschaft (Gemeinde) kann zudem weitere Befreiungen und Benützungsbedingungen festlegen.
  • Bei den Ansuchen wird unterschieden zwischen Benutzung von Strukturen, die nicht sportlichen Tätigkeiten dienen (allgemeine Schulräume) und Benutzung von Turnhallen und Sportanlagen. Die Benutzung ist nur nach vorheriger Vereinbarung auch in der unterrichtsfreien Zeit vorgesehen.
  • Gesuche für Tätigkeiten über das ganze Schuljahr, welche nicht termingerecht abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

Anmietung Schulturnhallen

Die Turnhallen der Schulen stehen für außerschulische Tätigkeiten ab 17:00 Uhr sowie während der schulfreien Zeit zur Verfügung

Ansuchen werden an die Gemeinde Bozen gestellt:
Nutzung von Schulturnhallen

Ansuchen Schulräume

Antrag Nutzung

Antrag Nutzung italienisch

Benutzerordnung Räumlichkeiten

Benutzerordnung

Benutzerordnung italienisch

Ansuchen um Akkreditierung der Vereine in den Grundschulen

  • Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten erfolgt während der Stunden der Pfichtquote.
  • Die Schüler/innen können für maximal 34 Stunden vom Unterricht befreit werden.
  • Die Angebote können sich an folgenden Bereichen orientieren: Musik, Sport, Kultur, Kunst, Soziales)
  • Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden.
  • Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
  • Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Präsenzliste.
  • Die außerschulischen Bildungsträger übermitteln der Schule die Bestätigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.
  • Die Träger sind verpflichtet, unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort der Schule zu melden.
  • Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung jederzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
  • Der Schule und der öffentlichen Hand entstehen durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote keine zusätzlichen Kosten.
  • Die Schule haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.


Qualitätskriterien

  • Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes
    und dem Schulprogramm des Grundschulsprengels Auer.
  • Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit definierter Zielsetzung.
  • Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform.
  • Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation.
  • Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich.
  • Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert.


Organisatorische Bestimmungen

  • Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 15. April in der Direktion des Schulsprengels Bozen/Stadtzentrum eingereicht werden.
  • Der Schulrat  begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger.
  • Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf der Schule oder des Antragstellers.
  • Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb der ersten Schulwoche eines jeden Jahres.
  • Der Antrag kann innerhalb 1. September des Jahres zurückgezogen werden.
  • Die Schule stellt sowohl den Antragstellern als auch den Eltern die notwendigen Formulare zur Verfügung.
  • Die Bestimmungen, Kriterien und alle Formulare werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

Ansuchen um Anerkennung

Ansuchen um Akkreditierung Vereine in Grundschule