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An die Bediensteten erteilte oder ermächtigte Aufträge

Nebentätigkeiten des Lehrpersonals

(GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1) 

Für die Genehmigung der Nebentätigkeit ist die Schulführungskraft in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen zuständig (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 11). Per l’approvazione dell‘ attività extraservizio è responsabile il dirigente scolastico in rappresentanza della Provincia Autonoma di Bolzano (Legge provinciale n. 12/2000, art. 11)

2023/2024 Veröffentlichung Nebentätigkeit

2024/2025 Veröffentlichung Nebentätigkeit

2025/2026 Veröffentlichung Nebentätigkeit

 

Nebentätigkeit des nicht unterrichtenden Personals:

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“,  Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt:

Link zur Nebentätigkeit des nicht unterrichtenden Personals