An die Bediensteten erteilte oder ermächtigte Aufträge
Nebentätigkeiten des Lehrpersonals
(GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1)
Für die Genehmigung der Nebentätigkeit ist die Schulführungskraft in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen zuständig (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 11). Per l’approvazione dell‘ attività extraservizio è responsabile il dirigente scolastico in rappresentanza della Provincia Autonoma di Bolzano (Legge provinciale n. 12/2000, art. 11)
2023/2024 Veröffentlichung Nebentätigkeit
2024/2025 Veröffentlichung Nebentätigkeit
2025/2026 Veröffentlichung Nebentätigkeit
Nebentätigkeit des nicht unterrichtenden Personals:
Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die „Verordnung über die Nebentätigkeiten“, Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt:
Link zur Nebentätigkeit des nicht unterrichtenden Personals