Wahl des obersten Schulrates

Die Provisorische Wählerliste für die Wahl des Obersten Schulrates liegt zur Einsicht im Lehrersekretariat auf.

 

Bis spätestens 30.03.2024 können Beschwerden und Anträge auf Änderung eingereicht werden.

Sobald alle Beschwerden und Änderungen abgearbeitet sind, aber ab spätestens 03.04.2024 wird die defintive Wählerliste im Lehrersekretariat aufliegen.

 

Bozen, 27.03.2024

 

 

Ministerialverordnung